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EINVERSTANDEN

Bankverbindung für
Ihre Zustiftung
:

Sparkasse Freiburg-
Nördlicher Breisgau
IBAN: DE48680501010012849644
BIC: FRSPDE66XXX
Stichwort: »Gute Taten stiften«

Langfristig Gutes tun

Was lange wirkt ...

Die Basis jeder Stiftung ist das Stiftungsvermögen.
Es bleibt zu 100% erhalten. Die DRK Stiftung Frei-
burg wird nur über die Erträge aus Vermögens-
verwaltung, wie zum Beispiel aus Zinserträgen
finanziert. Deshalb ist es wichtig, rasch ein großes
Stiftungsvermögen aufzubauen.
Mit Ihrer Zustiftung können Sie im Gegensatz zu
Spenden - welche zeitnah für konkrete Projekte
oder Einsätze verwendet werden - das Stiftungska-
pital erhöhen und nachhaltig den Umfang unseres
Stiftungszweckes sichern. Ihre Zustiftung kann
sowohl mit kleineren wie größeren Kapital- und Sach-
vermögen erfolgen.

Bei der DRK Stiftung Freiburg zuzustiften ist sinnvoll, wenn Sie
mit wenig eigenem Aufwand gezielt, wirkungsvoll und dauerhaft
»Gute Taten« hier in der Region unterstützen wollen.

Zustiftung oder Treuhandstiftung?
Sie können jederzeit in beliebiger Höhe zustiften. Oder Sie errichten unter dem Dach der DRK Stiftung Freiburg mit einem Stiftungskapital ab 50.000 Euro eine Treuhandstiftung. In diesem Fall verwaltet die DRK Stiftung Freiburg als Treuhänderin Ihre Stiftung. So entsteht eine eigene, individuelle Stiftung, die auch Ihren Namen tragen kann. Damit bewahren Sie sich selbst oder einem Menschen, der Ihnen nahesteht, ein ewiges Andenken. Der Namensgeber und seine Werte, seine Gedanken, sein Tun, leben in der Stiftung weiter - über Generationen hinweg.
Der Zweck Ihrer Treuhandstiftung sollte im Einklang mit der Satzung der DRK Stiftung Freiburg stehen. Das Treuhandvermögen wird gesondert verwaltet und regelmäßig und unabhängig von Wirtschaftsprüfern geprüft.Eine Treuhandstiftung können Sie zu Lebzeiten gründen oder am Ende Ihrer Lebenszeit - mit Ihrem Testament.

Ihre Vorteile auf einen Blick:
Staatliches Anerkennungsverfahren und laufende Aufsicht entfallen
Kostenvorteile bei der Errichtung und im laufenden Betrieb
Gemeinnütziges Engagement wird gefördert und steuerlich belohnt
Bewahren Sie sich selbst oder einem Menschen, der Ihnen nahesteht,
in ewiges Andenken

Wer andere fördert, wird steuerlich belohnt
Das Steuerrecht bietet gemeinnützigen Stiftungen wie der DRK Stiftung Freiburg eine Vielzahl von Möglichkeiten, an denen Sie als Stifter (Zustiftung oder über eine Treuhandstiftung) direkt partizipieren können. Ihre finanziellen Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer gemeinnützigen Stiftung können in Höhe von bis zu 1 Million Euro im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und den folgenden neun Veranlagungszeiträumen neben den Höchstbeträgen für Spenden abgezogen werden. Diese steuerliche Regelung gilt für Zustiftungen ebenso wie für Treuhandstiftungen.

(Stand: Drucklegung 04/2010)


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